Pfarreirat

Im November 2017 wurde der Pfarreirat für vier Jahre gewählt.

Grundlage der Arbeit des Pfarreirates entsprechend der Vorgaben des Bistums Münster ist die "Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster", welche Sie unter dem nachfolgenden Verweis einsehen können:

PDF Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster